17 S 47/88•Landgericht Dortmund, 1988-05-19, 17 S 47/88
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 17 S 47/88 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1988-05-19
Aktenzeichen: 17 S 47/88
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1988:0519.17S47.88.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des
Amtsgerichts Lünen/Werne vom 16. Dezember 1987
wird auf ihre Kosten zurückgewiesen, weil auch
die Kammer der Ansicht ist, daß die von der Beklagten
vorgenommene Mietminderung um 100,-- DM
monatlich angesichts der erwiesenen erheblichen
Lärmbelästigung durch die damals im Hause wohnenden
tamilischen Asylantenbewerber zulässig und
gerechtfertigt war.
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