Landgericht Dortmund, 1989-05-24, 21 S 304/88

21 S 304/88Kantonsgericht24.05.1989

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 21 S 304/88 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1989-05-24

Aktenzeichen: 21 S 304/88

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1989:0524.21S304.88.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird -unter Zurückweisung

des Rechtsmittels im übrigen- das am 8. November 1988

verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund teilweise

abgeändert und neu gefaßt.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.943,20 DM

(i.W.: eintausendneunhundertdreiundvierzig 20/100

Deutsche Mark) nebst 4 %Zinsen seit dem 27. September

1988 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

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