21 S 304/88•Landgericht Dortmund, 1989-05-24, 21 S 304/88
Landgericht Dortmund, 1989-05-24, 21 S 304/88
21 S 304/88Kantonsgericht24.05.1989
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 21 S 304/88 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1989-05-24
Aktenzeichen: 21 S 304/88
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1989:0524.21S304.88.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird -unter Zurückweisung
des Rechtsmittels im übrigen- das am 8. November 1988
verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund teilweise
abgeändert und neu gefaßt.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.943,20 DM
(i.W.: eintausendneunhundertdreiundvierzig 20/100
Deutsche Mark) nebst 4 %Zinsen seit dem 27. September
1988 zu zahlen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
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