8 O 313/90•Landgericht Dortmund, 1990-10-11, 8 O 313/90
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 8 O 313/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-10-11
Aktenzeichen: 8 O 313/90
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1990:1011.8O313.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
8.000,00 DM (i.W.: achttausend Deutsche Mark)
nebst 4 % Zinsen seit dem 05. April 1990 zu
zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 9 %
der Kläger und zu 91 % der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in
Höhe von 10.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.
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