Landgericht Dortmund, 1990-10-11, 8 O 313/90

8 O 313/90Kantonsgericht11.10.1990

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 8 O 313/90 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1990-10-11

Aktenzeichen: 8 O 313/90

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1990:1011.8O313.90.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

8.000,00 DM (i.W.: achttausend Deutsche Mark)

nebst 4 % Zinsen seit dem 05. April 1990 zu

zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 9 %

der Kläger und zu 91 % der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in

Höhe von 10.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.

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