17 S 116/91•Landgericht Dortmund, 1991-07-18, 17 S 116/91
Landgericht Dortmund, 1991-07-18, 17 S 116/91
17 S 116/91Kantonsgericht18.07.1991
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 17 S 116/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-07-18
Aktenzeichen: 17 S 116/91
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1991:0718.17S116.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts
Dortmund vom 6. Februar 1991 abgeändert.
Der Beklagte wird in Abänderung der vollstreckbaren Urkunde
des Jugendamtes T vom 26. September 1989 verurteilt,
an die Klägerin ab 1.Juli 1990 einen monatlichen Unterhalt
in Höhe von 449 DM zu zahlen, und zwar jeweils monatlich
im voraus fällig.
Die Kosten des Rechtsstreites beider Instanzen trägt der
Beklagte.
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