8 O 567/91•Landgericht Dortmund, 1992-05-21, 8 O 567/91
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 8 O 567/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-05-21
Aktenzeichen: 8 O 567/91
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1992:0521.8O567.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 252,-- DM ( i. W. zweihundertundzweiundfünfzig Deutsche Mark) nebst 6 %Zinsen seit dem
04.03.1992 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt 95 % der Kosten des Rechtsstreits und die Beklagte 5 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder
Hinterlegung in Höhe von 750,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte
vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.
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