Landgericht Dortmund, 1992-09-10, 17 O 59/88

17 O 59/88Kantonsgericht10.09.1992

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 17 O 59/88 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-09-10

Aktenzeichen: 17 O 59/88

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1992:0910.17O59.88.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt. als Gesamtschuldner an die

Klägerin 6.000.00 DM (i.W.: sechstausend Deutsche Mark) nebst

Zinsen in Höhe von 2 %Punkten über dem jeweiligen Diskontsatz

der Deutschen Bundesbank. mindestens aber 4 %. seit dem

01.01.1987 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 90 %

und die Beklagten zu 10 %.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in

Höhe von 10.000,00 DM und für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung

in Höhe von 5.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.

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