16 O 66/91•Landgericht Dortmund, 1992-10-15, 16 O 66/91
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 16 O 66/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-10-15
Aktenzeichen: 16 O 66/91
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1992:1015.16O66.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: III. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage vor der III. Kammer für Handelssachen
des Landgerichts Dortmund, ist zulässig in inter-
nationaler, örtlicher, sachlicher und funktioneller
Hinsicht.
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