21 O 290/92•Landgericht Dortmund, 1992-10-28, 21 O 290/92
Landgericht Dortmund, 1992-10-28, 21 O 290/92
21 O 290/92Kantonsgericht28.10.1992
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 21 O 290/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-10-28
Aktenzeichen: 21 O 290/92
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1992:1028.21O290.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner
an die Klägerin 1.760,00 DM
(i. B. eintausendsiebenhundertundsechzig
Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit
dem 8. Juli 1992 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen
die Klägerin zu 77 % und die Beklagten
zu 23 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung
in Höhe von 2.500,00 DM vorläufig vollstreckbar.
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