21 O 270/93•Landgericht Dortmund, 1995-02-13, 21 O 270/93
Landgericht Dortmund, 1995-02-13, 21 O 270/93
21 O 270/93Kantonsgericht13.02.1995
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 21 O 270/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-02-13
Aktenzeichen: 21 O 270/93
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1995:0213.21O270.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner
an den Kläger
8.380,42 DM (Achttausenddreihundertundachtzig 42/100 Deutsche Mark)
nebst 4 % Zinsen seit dem 21. Mai 1993 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der
Kläger 32 % und die Beklagten 68 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in
Höhe von 13.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.
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