Landgericht Dortmund, 1995-02-13, 21 O 270/93

21 O 270/93Kantonsgericht13.02.1995

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 21 O 270/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-02-13

Aktenzeichen: 21 O 270/93

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1995:0213.21O270.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner

an den Kläger

8.380,42 DM (Achttausenddreihundertundachtzig 42/100 Deutsche Mark)

nebst 4 % Zinsen seit dem 21. Mai 1993 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der

Kläger 32 % und die Beklagten 68 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in

Höhe von 13.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.

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