Landgericht Dortmund, 1995-10-19, 7 O 295/95

7 O 295/95Kantonsgericht19.10.1995

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 7 O 295/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-10-19

Aktenzeichen: 7 O 295/95

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1995:1019.7O295.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

6.494,45 DM (i.W. sechstausendvierhundertvierundneunzig

45/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen

seit dem 21.04.1995 zu zahlen.

2 . Es wird festgestellt, daß der Kläger nicht verpflichtet

ist, an die Beklagte für das Pachtjahr 1995 Grundsteuern

in Höhe von 3.429,09 DM und Straßenreinigungskosten

in Höhe von 5.717,02 DM zu zahlen.

3.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  1. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von

8.200 DM vorläufig vollstreckbar.

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