7 O 295/95•Landgericht Dortmund, 1995-10-19, 7 O 295/95
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 7 O 295/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-10-19
Aktenzeichen: 7 O 295/95
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1995:1019.7O295.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
6.494,45 DM (i.W. sechstausendvierhundertvierundneunzig
45/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen
seit dem 21.04.1995 zu zahlen.
2 . Es wird festgestellt, daß der Kläger nicht verpflichtet
ist, an die Beklagte für das Pachtjahr 1995 Grundsteuern
in Höhe von 3.429,09 DM und Straßenreinigungskosten
in Höhe von 5.717,02 DM zu zahlen.
3.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von
8.200 DM vorläufig vollstreckbar.
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