15 O 71/95•Landgericht Dortmund, 1996-02-08, 15 O 71/95
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 15 O 71/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-02-08
Aktenzeichen: 15 O 71/95
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1996:0208.15O71.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamt-
schuldner an die Klägerin 6.390,39 DM (i. W.
sechstausenddreihundertneunzig
39/100 Deutsche Mark) nebst 11,75 % Zinsen
seit dem 26.01.1995 abzüglich am 31.05.1995
gezahlter 1.838,34 DM zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klä-
gerin zu 70 % und den Beklagten zu 30 % auf-
erlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für
die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitslei-
stung in Höhe von 6.100,00 DM.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangs-
vollstreckung der Beklagten gegen Sicher-
heitsleistung in Höhe von 1.950,00 DM abzu-
wenden, wenn nicht die Beklagten vor der
Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe
leisten.
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