Landgericht Dortmund, 1996-02-08, 15 O 71/95

15 O 71/95Kantonsgericht08.02.1996

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 15 O 71/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-02-08

Aktenzeichen: 15 O 71/95

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1996:0208.15O71.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamt-

schuldner an die Klägerin 6.390,39 DM (i. W.

sechstausenddreihundertneunzig

39/100 Deutsche Mark) nebst 11,75 % Zinsen

seit dem 26.01.1995 abzüglich am 31.05.1995

gezahlter 1.838,34 DM zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klä-

gerin zu 70 % und den Beklagten zu 30 % auf-

erlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für

die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitslei-

stung in Höhe von 6.100,00 DM.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangs-

vollstreckung der Beklagten gegen Sicher-

heitsleistung in Höhe von 1.950,00 DM abzu-

wenden, wenn nicht die Beklagten vor der

Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe

leisten.

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