Landgericht Dortmund, 1996-10-01, 8 O 193/96 Kart.

8 O 193/96 Kart.Kantonsgericht01.10.1996

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 8 O 193/96 Kart. — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-10-01

Aktenzeichen: 8 O 193/96 Kart.

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1996:1001.8O193.96KART.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 800,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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