3 O 504/96•Landgericht Dortmund, 1996-11-27, 3 O 504/96
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 504/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-11-27
Aktenzeichen: 3 O 504/96
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1996:1127.3O504.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen .
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt .
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 200,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in genannter Höhe leistet.
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