KLs 79 Js 209/96•Landgericht Dortmund, 1996-12-09, KLs 79 Js 209/96
Landgericht Dortmund, 1996-12-09, KLs 79 Js 209/96
KLs 79 Js 209/96Kantonsgericht09.12.1996
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — KLs 79 Js 209/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-12-09
Aktenzeichen: KLs 79 Js 209/96
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1996:1209.KLS79JS209.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: II. große Strafkammer
Tenor
Die Angeklagten A1 und B1 werden wegen schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt.
Die Angeklagten C1, D1 und E1 werden wegen Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
- §§ 255, 249, 250 Abs.1 Nr.2, 53, 27 StGB
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