10 O 51/97•Landgericht Dortmund, 1997-11-05, 10 O 51/97
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 10 O 51/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-11-05
Aktenzeichen: 10 O 51/97
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1997:1105.10O51.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: I. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Beschluß der Gesellschafterversammlung der
Beklagten vom 13.1.1997 Ober die Abberufung des
Klägers als Geschäftsführer wird für nichtig
erklärt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
3.800,00 DM vorläufig vollstreckbar.
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