Landgericht Dortmund, 1997-11-05, 10 O 51/97

10 O 51/97Kantonsgericht05.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 10 O 51/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-11-05

Aktenzeichen: 10 O 51/97

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1997:1105.10O51.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: I. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beschluß der Gesellschafterversammlung der

Beklagten vom 13.1.1997 Ober die Abberufung des

Klägers als Geschäftsführer wird für nichtig

erklärt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

3.800,00 DM vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.