5 O 484/98•Landgericht Dortmund, 1999-03-31, 5 O 484/98
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 5 O 484/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-03-31
Aktenzeichen: 5 O 484/98
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1999:0331.5O484.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Vorlage einer selbstschuldnerischen, unbefristeten und unbedingten Bürgschaft einer in Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin zu gelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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