Landgericht Dortmund, 1999-06-30, 21 O 82/98

21 O 82/98Kantonsgericht30.06.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 21 O 82/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-06-30

Aktenzeichen: 21 O 82/98

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1999:0630.21O82.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 166.617,00 DM

(i. B. einhundertsechsundsechzigtausendsechshundertsiebzehn Deutsche

Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 26. Mai 1998 abzüglich am

  1. September 1998 gezahlter 50.000,00 DM zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 150.000,00 DM

vorläufig vollstreckbar.

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