7 O 443/98•Landgericht Dortmund, 1999-07-01, 7 O 443/98
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 7 O 443/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-07-01
Aktenzeichen: 7 O 443/98
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1999:0701.7O443.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
-
- die Klägerin von der Rechnung der Rechtsanwälte P1 und Partner vom 25.05.1998 in Höhe von 564,11 DM freizustellen;
-
- an die Klägerin 3.492,16 DM (i.W. dreitausendvierhundertzweiundneunzig 16/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen ab dem 16.01.1999 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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