Landgericht Dortmund, 1999-09-15, 6 O 219/99

6 O 219/99Kantonsgericht15.09.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 6 O 219/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-09-15

Aktenzeichen: 6 O 219/99

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1999:0915.6O219.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der

Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages

vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.