6 O 219/99•Landgericht Dortmund, 1999-09-15, 6 O 219/99
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 6 O 219/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-09-15
Aktenzeichen: 6 O 219/99
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1999:0915.6O219.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der
Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages
vorläufig vollstreckbar.
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