15 O 110/97•Landgericht Dortmund, 1999-11-04, 15 O 110/97
Landgericht Dortmund, 1999-11-04, 15 O 110/97
15 O 110/97Kantonsgericht04.11.1999
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 15 O 110/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-11-04
Aktenzeichen: 15 O 110/97
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1999:1104.15O110.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner
an den Kläger ein restliches Schmerzensgeld von
53.000,00 DM (i.W. dreiundfünfzigtausend Deutsche
Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 22.8.1997 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet
sind, als Gesamtschuldner dem Kläger allen zukünftigen
immateriellen Schaden aus dem Verkehrsunfall vom
21.8.1994 in E auf der S-allee in Höhe
H-straße nach einer Haftungsquote in Höhe von
60 % zu ersetzen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits ohne Gerichtskosten
tragen der Kläger 34 % und die Beklagten 66 %.
Von den Gerichtskosten tragen der Kläger 38 % und die
Beklagten 62%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger
gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 68.200,00 DM.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicher-
heitsleistung in Höhe von 3.000,00 DM abwenden, wenn
nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit
leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.