Landgericht Dortmund, 2000-04-07, 17 T 31/00

17 T 31/00Kantonsgericht07.04.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 17 T 31/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-04-07

Aktenzeichen: 17 T 31/00

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2000:0407.17T31.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss

des Amtsgerichts Dortmund vom 20.01.2000 abgeändert und die Kosten

des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens,

der Klägerin auferlegt.

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