Landgericht Dortmund, 2000-04-20, 9 T 400/00

9 T 400/00Kantonsgericht20.04.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 400/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-04-20

Aktenzeichen: 9 T 400/00

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2000:0420.9T400.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert wird auf 50.000,00 DM festgesetzt.

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