Landgericht Dortmund, 2000-05-04, 17 O 126/99

17 O 126/99Kantonsgericht04.05.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 17 O 126/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-05-04

Aktenzeichen: 17 O 126/99

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2000:0504.17O126.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.546,26 DM (i.W. zehntausendfünfhundertsechsundvierzig 26/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 15.01.2000 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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