Landgericht Dortmund, 2000-06-06, 3 O 523/99

3 O 523/99Kantonsgericht06.06.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 523/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-06-06

Aktenzeichen: 3 O 523/99

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2000:0606.3O523.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin nach einem Streitwert von 494.438,60 DM.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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