Landgericht Dortmund, 2000-06-07, 3 O 604/99

3 O 604/99Kantonsgericht07.06.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 604/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-06-07

Aktenzeichen: 3 O 604/99

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2000:0607.3O604.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger

nach einem Streitwert von 190.851,34 DM.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages

vorläufig vollstreckbar.

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