3 O 604/99•Landgericht Dortmund, 2000-06-07, 3 O 604/99
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 604/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-06-07
Aktenzeichen: 3 O 604/99
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2000:0607.3O604.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger
nach einem Streitwert von 190.851,34 DM.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe
von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages
vorläufig vollstreckbar.
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