13 O 104/00 (Kart•Landgericht Dortmund, 2000-07-12, 13 O 104/00 (Kart
Landgericht Dortmund, 2000-07-12, 13 O 104/00 (Kart
13 O 104/00 (KartKantonsgericht12.07.2000
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 13 O 104/00 (Kart — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-07-12
Aktenzeichen: 13 O 104/00 (Kart
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2000:0712.13O104.00KART.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsklägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000, 00 DM abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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