Landgericht Dortmund, 2000-07-12, 13 O 104/00 (Kart

13 O 104/00 (KartKantonsgericht12.07.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 13 O 104/00 (Kart — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-07-12

Aktenzeichen: 13 O 104/00 (Kart

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2000:0712.13O104.00KART.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsklägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000, 00 DM abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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