Landgericht Dortmund, 2000-07-13, 2 O 75/00

2 O 75/00Kantonsgericht13.07.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 75/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-07-13

Aktenzeichen: 2 O 75/00

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2000:0713.2O75.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2.Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

27.627,50 DM (i. W. siebenundzwanzig-

tausendsechshundertsiebenundzwanzig 50/100

Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem

29.03.2000 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen nach

einem Streitwert von 35.000,00 DM der Kläger

1/5 und die Beklagte 4/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für

den Kläger jedoch nur gegen Sicherheits-

leistung in Höhe von 33.000,00 DM.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Voll-

streckung der Beklagten durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 700,00 DM abzuwenden,

wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in

gleicher Höhe leistet.

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