Landgericht Dortmund, 2000-07-27, 2 O 198/00

2 O 198/00Kantonsgericht27.07.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 198/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-07-27

Aktenzeichen: 2 O 198/00

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2000:0727.2O198.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

17.159,32 DM ( i.W. siebzehntausendeinhundert-

neunundfünfzig 32/100 Deutsche Mark) nebst 4 %

Zinsen aus 17.000,00 DM seit dem 20.01.2000 und

aus weiteren 159,32 DM seit dem 23.05.2000 zu

zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits

nach einem Streitwert von 17.275,32 DM.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 21.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.

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