Landgericht Dortmund, 2000-08-31, 3 O 284/98

3 O 284/98Kantonsgericht31.08.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 284/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-08-31

Aktenzeichen: 3 O 284/98

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2000:0831.3O284.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung

in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages.

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