Landgericht Dortmund, 2000-09-06, 3 O 244/00

3 O 244/00Kantonsgericht06.09.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 244/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-09-06

Aktenzeichen: 3 O 244/00

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2000:0906.3O244.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin nach einem

Streitwert von 413.356,90 DM.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 des

jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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