9 T 868/00•Landgericht Dortmund, 2000-09-21, 9 T 868/00
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 868/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-09-21
Aktenzeichen: 9 T 868/00
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2000:0921.9T868.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der
Gläubigerin auferlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu
600,00 DM festgesetzt.
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