Landgericht Dortmund, 2000-12-07, 13 O 110/98 Kart.

13 O 110/98 Kart.Kantonsgericht07.12.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 13 O 110/98 Kart. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-12-07

Aktenzeichen: 13 O 110/98 Kart.

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2000:1207.13O110.98KART.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: I I. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin

63.569,32 DM (in Worten: dreiundsechzigtausendfünfhundertneunundsechzig

32/100 Deutsche Mark) nebst 5,5 % Zinsen seit dem 24.03.1998

zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 30 %

der Klägerin, zu 70 % der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für

die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 78.000,00 DM.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung

der Beklagten gegen Sicherheitsleistung

in Höhe von1.500,00 DM abzuwenden,

wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in

gleicher Höhe leistet.

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