21 O 331/00•Landgericht Dortmund, 2001-01-03, 21 O 331/00
Landgericht Dortmund, 2001-01-03, 21 O 331/00
21 O 331/00Kantonsgericht03.01.2001
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 21 O 331/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-01-03
Aktenzeichen: 21 O 331/00
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2001:0103.21O331.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt das klagende
Land.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; dem
klagenden Land wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung
durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung
in Höhe von 500 DM abzuwenden, wenn nicht
die beklagte Stadt vor der Vollstreckung Sicherheit
in gleicher Höhe leistet.
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