Landgericht Dortmund, 2001-01-03, 21 O 331/00

21 O 331/00Kantonsgericht03.01.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 21 O 331/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-01-03

Aktenzeichen: 21 O 331/00

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2001:0103.21O331.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt das klagende

Land.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; dem

klagenden Land wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung

durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung

in Höhe von 500 DM abzuwenden, wenn nicht

die beklagte Stadt vor der Vollstreckung Sicherheit

in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.