6 O 591/00•Landgericht Dortmund, 2001-03-21, 6 O 591/00
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 6 O 591/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-21
Aktenzeichen: 6 O 591/00
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2001:0321.6O591.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
41.760,00 DM (i.W. einundvierzigtausendsiebenhundert-
Sechzig DeutscheMark) nebst 5 % Zinsen
über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem
18.01.2001 zu zahlen.
Die Kostendes Rechtsstreits werden der Be-
klagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung insbesondere
Durch selbstschuldnerische, unbefriste-
te, unbedingte Bürgschaft einer deutschen
Sparkasse oder Großbank von 110% des jeweils zu
vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreck-
bar.
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