Landgericht Dortmund, 2001-03-21, 6 O 591/00

6 O 591/00Kantonsgericht21.03.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 6 O 591/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-03-21

Aktenzeichen: 6 O 591/00

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2001:0321.6O591.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

41.760,00 DM (i.W. einundvierzigtausendsiebenhundert-

Sechzig DeutscheMark) nebst 5 % Zinsen

über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem

18.01.2001 zu zahlen.

Die Kostendes Rechtsstreits werden der Be-

klagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung insbesondere

Durch selbstschuldnerische, unbefriste-

te, unbedingte Bürgschaft einer deutschen

Sparkasse oder Großbank von 110% des jeweils zu

vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreck-

bar.

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