Landgericht Dortmund, 2001-03-30, 8 O 587/00

8 O 587/00Kantonsgericht30.03.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 8 O 587/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-03-30

Aktenzeichen: 8 O 587/00

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2001:0330.8O587.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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