14 (XIII) Qs 10/01•Landgericht Dortmund, 2001-05-22, 14 (XIII) Qs 10/01
Landgericht Dortmund, 2001-05-22, 14 (XIII) Qs 10/01
14 (XIII) Qs 10/01Kantonsgericht22.05.2001
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 14 (XIII) Qs 10/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-05-22
Aktenzeichen: 14 (XIII) Qs 10/01
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2001:0522.14XIII.QS10.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: XIII. Strafkammer -Wirtschaftsstrafkammer -
Tenor
wird die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Dortmund vom 19.04.2001
gegen des Beschluß des Amtsgerichts Dortmund vom 11.04.2001
(AZ: 78 Gs 509/01) als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem
Beschuldigten hierin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die
Staatskasse.
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