Landgericht Dortmund, 2001-06-27, 5 O 156/01

5 O 156/01Kantonsgericht27.06.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 5 O 156/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-06-27

Aktenzeichen: 5 O 156/01

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2001:0627.5O156.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung des Beklagten abwenden

durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.650,00 DM, wenn nicht

der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe

leistet.

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