Landgericht Dortmund, 2001-08-28, 12 O 248/01

12 O 248/01Kantonsgericht28.08.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 12 O 248/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-08-28

Aktenzeichen: 12 O 248/01

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2001:0828.12O248.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung seitens der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 2.500,- abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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