Landgericht Dortmund, 2001-09-24, 9 T 422/01

9 T 422/01Kantonsgericht24.09.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 422/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-09-24

Aktenzeichen: 9 T 422/01

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2001:0924.9T422.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird kostenpflichtig

zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auf 20.000,00 DM festge-

setzt.

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