9 T 422/01•Landgericht Dortmund, 2001-09-24, 9 T 422/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 422/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-09-24
Aktenzeichen: 9 T 422/01
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2001:0924.9T422.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird kostenpflichtig
zurückgewiesen.
Der Streitwert wird auf 20.000,00 DM festge-
setzt.
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