21 O 28/02•Landgericht Dortmund, 2002-08-02, 21 O 28/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 21 O 28/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-08-02
Aktenzeichen: 21 O 28/02
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2002:0802.21O28.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
8.200,00 € (i. W. achttausendzweihundert
Euro) nebst 5% Zinsen üb e r dem Basiszinssatz
gemäß § 1 DÜG seit dem 13.02.2001 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der
Kläger 20 % und der Beklagte 80 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in
Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden
Betrages vorläufig vollstreckbar.
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