Landgericht Dortmund, 2002-08-02, 21 O 28/02

21 O 28/02Kantonsgericht02.08.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 21 O 28/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-08-02

Aktenzeichen: 21 O 28/02

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2002:0802.21O28.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

8.200,00 € (i. W. achttausendzweihundert

Euro) nebst 5% Zinsen üb e r dem Basiszinssatz

gemäß § 1 DÜG seit dem 13.02.2001 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der

Kläger 20 % und der Beklagte 80 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in

Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden

Betrages vorläufig vollstreckbar.

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