Landgericht Dortmund, 2002-11-12, 9 T 922/02

9 T 922/02Kantonsgericht12.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 922/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-11-12

Aktenzeichen: 9 T 922/02

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2002:1112.9T922.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden

den Schuldnern nach einem Gegenstandswert bis

zu 600 € auferlegt.

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