9 T 922/02•Landgericht Dortmund, 2002-11-12, 9 T 922/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 922/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-11-12
Aktenzeichen: 9 T 922/02
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2002:1112.9T922.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden
den Schuldnern nach einem Gegenstandswert bis
zu 600 € auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.