Landgericht Dortmund, 2002-11-15, 8 O 188/00

8 O 188/00Kantonsgericht15.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 8 O 188/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-15

Aktenzeichen: 8 O 188/00

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2002:1115.8O188.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8 Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von110 % des jeweils

beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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