9 T 562/02•Landgericht Dortmund, 2002-11-18, 9 T 562/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 562/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-11-18
Aktenzeichen: 9 T 562/02
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2002:1118.9T562.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird kostenpflichtig
zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis
zu 600, 00 € festgesetzt.
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