Landgericht Dortmund, 2003-01-14, 9 T 880/02

9 T 880/02Kantonsgericht14.01.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 880/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-01-14

Aktenzeichen: 9 T 880/02

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2003:0114.9T880.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem

Schuldner zu 2.) nach einem Gegenstandswert von

2.091,97 € auferlegt.

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