9 T 75/03•Landgericht Dortmund, 2003-01-30, 9 T 75/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 75/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-01-30
Aktenzeichen: 9 T 75/03
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2003:0130.9T75.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Be-
teiligten zu 1.) nach einem Gegenstandswert bis zu
300,00 € auferlegt.
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