1 S 250/02•Landgericht Dortmund, 2003-03-18, 1 S 250/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 S 250/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-18
Aktenzeichen: 1 S 250/02
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2003:0318.1S250.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 22.7.2002 (AZ: 125 C 7358/02) wird kostenpflichtig (§ 97 ZPO) zurückgewiesen.
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