1 T 55/03•Landgericht Dortmund, 2003-07-31, 1 T 55/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 T 55/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-07-31
Aktenzeichen: 1 T 55/03
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2003:0731.1T55.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der
Klägerin vom 15.05.2003 gegen den Beschluss des
Amtsgerichts Dortmund vom 30.04.2003 (Az. 112 C
373/03) wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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