2 O 365/03•Landgericht Dortmund, 2003-08-21, 2 O 365/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 365/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-08-21
Aktenzeichen: 2 O 365/03
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2003:0821.2O365.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt nach einem Gegenstandswert von 25.000,00 € der Antragsteller.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Antragsteller kann die Vollstreckung durch den Antragsgegner gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Antragsgegner zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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