Landgericht Dortmund, 2003-08-21, 2 O 365/03

2 O 365/03Kantonsgericht21.08.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 365/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-08-21

Aktenzeichen: 2 O 365/03

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2003:0821.2O365.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt nach einem Gegenstandswert von 25.000,00 € der Antragsteller.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Antragsteller kann die Vollstreckung durch den Antragsgegner gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Antragsgegner zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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