16 O 107/03•Landgericht Dortmund, 2003-12-04, 16 O 107/03
Landgericht Dortmund, 2003-12-04, 16 O 107/03
16 O 107/03Kantonsgericht04.12.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 16 O 107/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-04
Aktenzeichen: 16 O 107/03
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2003:1204.16O107.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: III. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die einstweilige Verfügung vom 19. August 2003 wird - was die
Kostenentscheidung zu Lasten des Verfügungsbeklagten zu 2.) angeht -
bestätigt.
Der Verfügungsbeklagte zu 2.) trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.
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