KLs 162 Js 18/02 - 14 (IV) Sch 5/03•Landgericht Dortmund, 2003-12-18, KLs 162 Js 18/02 - 14 (IV) Sch 5/03
Landgericht Dortmund, 2003-12-18, KLs 162 Js 18/02 - 14 (IV) Sch 5/03
KLs 162 Js 18/02 - 14 (IV) Sch 5/03Kantonsgericht18.12.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — KLs 162 Js 18/02 - 14 (IV) Sch 5/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-18
Aktenzeichen: KLs 162 Js 18/02 - 14 (IV) Sch 5/03
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2003:1218.KLS162JS18.02.14I.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: IV. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in neun Fällen, dabei in acht Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Er trägt die Kosten des Verfahrens und die der Nebenklägerin erwachsenen notwendigen Auslagen.·
-§§ 174 Abs. 1 Nr. 3, 176 Abs. 1, Abs. 3 Nr. l a.F., 52, 53 StGB -
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